Feuchte Wände: Drainage hilft oft nicht

Kategorien: Außenabdichtung, Aussenabdichtung

Wenn Hauseigentümer von nassen Wänden oder feuchten Kellern betroffen sind, so gilt eine Drainage (fachlich korrekt: Dränung) fast als Allheilmittel.

Doch diese Einschätzung ist nicht zutreffend. Eine Dränung ist in der Lage, den Wasserdruck, der auf Kellerwände einwirkt, zu reduzieren. Fachleute sprechen davon, dass dank der Dränage der Wasserdruck von „aufstauendem Sickerwasser“ in „nicht stauendes Sickerwasser“ reduziert wird. Aber: nach wie vor, auch mit einer Drainage, befindet sich „nicht stauendes Sickerwasser“ in direktem Kontakt mit den Kellerwänden. Die Folge ist, dass trotz eingebauter Drainage Sickerwasser in die Kellerwände eindringen kann. Weitere Nachteile einer Dränung sind erhöhte Kosten und der Wartungsaufwand. Die im Wasser gelösten Bestandteile gelangen trotz Kiesschichten und Vliesummantelungen immer wieder in die Drainage. 

In der Regel kann man davon ausgehen, dass eine Drainage, die schon mehrere Jahre im Erdreich liegt und noch nie gespült wurde und dadurch wahrscheinlich nicht mehr funktionstüchtig ist. Bei einer vorhandenen Drainage ist eine jährliche Spülung (mindestens) empfehlenswert. Die entscheidende Frage lautet: Sind Kellerwände vor eindringender Feuchte durch eine fachgerechte Abdichtung geschützt? Im Regelfall ist durch die Anbringung einer Abdichtung das Problem gelöst. 

Vielfach ist eine Dränung überhaupt nicht möglich, weil die Kommunen die Einleitung des Dränwassers in die Kanalisation nicht zulassen oder weil die Entwässerung auf dem Grundstück nicht möglich ist. Bei der heutigen Abdichtungstechnik ist eine Drainage (fachlich korrekt: Dränung) in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich, weil die Produktsysteme gegen aufstauendes Sickerwasser zuverlässig abdichten. In der DIN-Norm DIN 18195 Teil 4 ist die Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser geregelt. Die Sanierungsmassnahmen schützen Bauwerke vor von aussen einwirkender Bodenfeuchte sowie erdberührte Bauteile vor nicht stauendem Sickerwasser. Wenn Sie Eigentümer eines Hauses aus den 70er Jahren sind, dann kann eine Drainage Sinn machen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wurde Ihre Bodenplatte nachträglich zwischen die Kellerwände gegossen. Durch die Drainage und die dadurch reduzierte Wasserbelastung, kommt es kaum zu Feuchteschäden im Bereich der Bodenplatte.